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Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Stand: 07.05.2024 - 09:00 Uhr
Autorin: Anja Kirys

Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll den Zugang für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Die Änderungen werden zu unterschiedlichen Zeiten umgesetzt. Was ändert sich genau? Ab wann treten die Änderungen in Kraft? All dies erfahren Sie in unserem News-Beitrag.

Ein Pass mit einem Stempel sowie ein Modellflugzeug liegen auf einem Schreibtisch.

07.05.2024 - 09:00 Uhr

Worum geht es im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024?

Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und um attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zu sein, will man mit den Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt schneller machen und bürokratische Hürden senken.

Zusammengefasst beinhalten die Neuerungen

  • die Erleichterung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Einreisebedingungen bei der Arbeitsplatzsuche
  • Integrationsförderungen.

Welche genaueren Neuerungen gibt es?

Die Neuerungen basieren auf einem 3-Säulen-Modell:

  • Fachkräftesäule: ermöglicht Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss JEDEN qualifizierten Beruf auszuüben
  • Erfahrungssäule: Eine Abschlussanerkennung ist nicht mehr erforderlich, sofern mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss vorliegt.
  • Potenzialsäule: Durch die Chance-Karte dürfen Menschen in Deutschland nach Arbeit suchen, ohne ein konkretes Jobangebot zu haben. Die Chancen-Karte basiert auf einem Punkte-System unter Berücksichtigung bestimmter Auswahlkriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung. Sie bildet das mögliche Potential des Arbeitssuchenden ab.

Wann tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft?

Eine stufenweise Einführung der neuen Regularien soll den zuständigen Behörden ermöglichen, sich entsprechend anzupassen. Mit Stufe 1, die bereits seit dem 18. November 2023 gilt, sind Teile des Gesetzes in Kraft getreten, darunter der Erwerb der Blauen Karte EU (eine Arbeitserlaubnis/Visum für Hochschulabsolventen und Nicht-EU-Bürger).

Seit dem 1. März 2024 (Stufe 2) können internationale Fachkräfte das Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation auch in Deutschland durchführen. Es gelten neue Regeln bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern mit Berufserfahrung.

Als 3. Stufe werden mit dem Chancekarten-Punktesystem ab Juni 2024 weitere Neuerungen in Kraft treten. Für einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche können Menschen aus Drittstaaten mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung oder einem Hochschulabschluss eine "Chancekarte" auf Basis eines Punktesystems erhalten. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung und kann bis zu zwei Jahre verlängert werden, falls ein Angebot oder ein Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt.

Der genaue Gesetzestext

§20a

Chancenkarte; Verordnungsermächtigung

(1) Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. […..] “

Quelle: Bundesgesetzblatt Teil 1, ausgegeben zu Bonn am 18. August 2023, Nr. 217, Artikel 3

Das Punktesystem

Wofür gibt es Punkte bei der Punktekarte?

Die Bewertung basiert auf zwölf Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartner. Zudem sind entweder einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1 GER) oder fortgeschrittene Englischkenntnisse (Niveau B2 GER) erforderlich. Mindestens 6 Punkte müssen erreicht werden, um eine Chancenkarte zu erhalten, die für ein Jahr gültig ist.

Hier sind Beispiele für die Punktevergabe:

  • 4 Punkte erhält man für einen ausländischen Berufsabschluss, der nach deutschen Standards anerkannt wird.
  • 3 Punkte gibt es für mindestens 5 Jahre Berufserfahrung oder für "gute Deutschkenntnisse".
  • 2 Punkte gibt es für "ausreichende Deutschkenntnisse", für 2 Jahre Berufserfahrung sowie für Personen, die jünger als 35 Jahre sind.
  • 1 Punkt gibt es für "hinreichende Deutschkenntnisse", bei einem vorangegangenen Aufenthalt in Deutschland sowie wenn der/die Partner*in Kriterien für die Chancenkarte erfüllt.

Die Punkte im Überblick, s.h. Seite 19-20

Der Familiennachzug

Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dehnt die Möglichkeiten des Familiennachzugs über die „Kernfamilie“ weiter aus. Künftig können neben den Kindern, dem Ehepartner auch Eltern und Schwiegereltern mit den ausländischen Fachkräften nach Deutschland kommen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Fachkraft die Lebenshaltungskosten, einschließlich Krankenversicherung, für sich und die Familienangehörigen eigenständig sichern kann.

Auch ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum muss nicht erbracht werden. Einige Personengruppen mit berufsbezogenen Aufenthaltstiteln, wie Ingenieure, Techniker, Forscher und IT-Experten, Inhaber der blauen oder der ICT-Karte, müssen keine Deutschkenntnisse der Familienmitglieder nachweisen.

Expertenmeinung der Autorin
Anja Kirys
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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir informieren Sie gerne regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen.

Autorin: Anja Kirys